Was wird Gefördert:
Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument des Bundes zur Unterstützung von Innovation und technologischer Entwicklung. Sie kann rückwirkend beantragt werden – für Projekte, die nach dem 01.01.2021 gestartet wurden.
Förderfähig sind:
- Eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung (FuE)
- Auftragsforschung durch externe Partner im EU/EWR-Raum
- Eigenleistungen von Einzelunternehmer:innen
Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen:
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Teilnahmeberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen gemäß Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz – unabhängig von Branche oder Größe.
Erweiterungen durch das Wachstumschancengesetz
(seit 27. März 2024)
Erhöhte Fördersätze
- Standard-Unternehmen: 25 % Förderung auf Lohnkosten, 17,5 % auf externe FuE-Aufträge
- KMU: 35 % Förderung auf Lohnkosten, 24,5 % auf externe FuE-Aufträge
Höhere maximale Förderhöhe
- Bemessungsgrundlage: 10 Mio. € pro Jahr
- Maximale Förderung:
- 2,5 Mio. € jährlich (Standard)
- 3,5 Mio. € jährlich (KMUs)
Weitere Verbesserungen
- Erhöhung des Stundensatzes für Einzelunternehmer:innen auf 70 € je FuE-Stunde
- Förderung von Abschreibungen beweglicher Wirtschaftsgüter (z. B. Geräte, Maschinen), sofern fuE-bezogen eingesetzt
Sonderregelung für KMU
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren besonders:
- Erhöhter Fördersatz: 35 % auf Lohnkosten
- Maximale Förderung: 3,5 Mio. € jährlich
- Förderung unabhängig von Gewinn oder Verlust
- Einfaches digitales Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Definition KMU (nach EU):
- Weniger als 250 Beschäftigte
- Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. €
Fristen & Antragstellung
- Beantragung bis zu 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres möglich
- Voraussetzung: BSFZ-Bescheinigung über die Förderfähigkeit des Projekts
- Auszahlung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung durch das Finanzamt
Fördersätze im Überblick
Förderkategorie | Standard-Unternehmen | KMUs (ab 2024) |
---|---|---|
Eigenes FuE-Personal | 25 % | 35 % |
Externe FuE-Aufträge | 17,5 % | 24,5 % |
Max. jährliche Fördersumme | 2,5 Mio. € | 3,5 Mio. € |
Stundensatz Eigenleistungen | 70 € | 70 € |
Abschreibungen beweglicher Güter | Ja | Ja |
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