Was wird Gefördert:

Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument des Bundes zur Unterstützung von Innovation und technologischer Entwicklung. Sie kann rückwirkend beantragt werden – für Projekte, die nach dem 01.01.2021 gestartet wurden.

Förderfähig sind:

  • Eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung (FuE)
  • Auftragsforschung durch externe Partner im EU/EWR-Raum
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmer:innen

Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen:

  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

Teilnahmeberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen gemäß Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz – unabhängig von Branche oder Größe.


Erweiterungen durch das Wachstumschancengesetz

(seit 27. März 2024)

Erhöhte Fördersätze

  • Standard-Unternehmen: 25 % Förderung auf Lohnkosten, 17,5 % auf externe FuE-Aufträge
  • KMU: 35 % Förderung auf Lohnkosten, 24,5 % auf externe FuE-Aufträge

Höhere maximale Förderhöhe

  • Bemessungsgrundlage: 10 Mio. € pro Jahr
  • Maximale Förderung:
    • 2,5 Mio. € jährlich (Standard)
    • 3,5 Mio. € jährlich (KMUs)

Weitere Verbesserungen

  • Erhöhung des Stundensatzes für Einzelunternehmer:innen auf 70 € je FuE-Stunde
  • Förderung von Abschreibungen beweglicher Wirtschaftsgüter (z. B. Geräte, Maschinen), sofern fuE-bezogen eingesetzt

Sonderregelung für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren besonders:

  • Erhöhter Fördersatz: 35 % auf Lohnkosten
  • Maximale Förderung: 3,5 Mio. € jährlich
  • Förderung unabhängig von Gewinn oder Verlust
  • Einfaches digitales Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Definition KMU (nach EU):

  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. €

Fristen & Antragstellung

  • Beantragung bis zu 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres möglich
  • Voraussetzung: BSFZ-Bescheinigung über die Förderfähigkeit des Projekts
  • Auszahlung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung durch das Finanzamt

Fördersätze im Überblick

FörderkategorieStandard-UnternehmenKMUs (ab 2024)
Eigenes FuE-Personal25 %35 %
Externe FuE-Aufträge17,5 %24,5 %
Max. jährliche Fördersumme2,5 Mio. €3,5 Mio. €
Stundensatz Eigenleistungen70 €70 €
Abschreibungen beweglicher GüterJaJa

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Präzise Förderfähigkeitsanalyse

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Antragsunterstützung

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Rechtssichere Beratung

Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Förderanträge den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Nachhaltige Investitionsförderung

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